Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Sozialversicherungspflicht eines Nageldesigners

Kategorie: Recht | 6. August 2020

Bei der Tätigkeit als Nageldesigner, die nicht in einem eigenen Nagelstudio ausgeübt wird, handelt es sich aufgrund der Eingliederung in die Betriebsabläufe um eine sozialversicherungspflichtige, nicht um eine selbständige Tätigkeit. An dieser Bewertung ändert auch insbesondere eine monatliche Mietzahlung für den Arbeitsplatz nebst Gerätschaften nichts. Das entschied das SG Stuttgart (Az. S 7 R 1197/17).

Weitere Informationen: Sozialversicherungspflicht eines Nageldesigners

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Erste Entscheidungen zu Datenschutz-Klagen gegen Facebook ... Dass nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck betroffen sind, automatisch … [weiterlesen]

Eilantrag eines Bezirksschornsteinfegers gegen seine Abberufung ohne Erfolg ... Das VG Gieße hat den Eilantrag eines Schornsteinfegers aus dem Landkreis … [weiterlesen]