Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Sozialhilferecht: Widerspruch per einfacher E-Mail ist unwirksam

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Dezember 2023

Der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt unterliegt gesetzlichen Formvorschriften. Er kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Wird er in elektronischer Form eingelegt, dann ist eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. die Versendung per De-Mail erforderlich. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. So entschied das LSG Hessen (Az.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in Kraft ... Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Unfall in der Duplex-Garage ... Das AG München hat eine Klage auf Schadenersatz wegen unsachgemäßer Bedienung … [weiterlesen]

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ... Das BMF hat am 05.09.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung … [weiterlesen]