Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Sieben Nichtanwendungserlasse

Kategorie: Steuern | 26. November 2018

Seit Anfang 2015 bis Ende September 2018 wurden von der Finanzverwaltung sieben sog. Nichtanwendungserlasse verfügt, mit denen die Finanzämter angewiesen werden, Urteile des BFH nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.

Weitere Informationen: Sieben Nichtanwendungserlasse

Quelle: www.datev.de

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