Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Selbständige Tätigkeit eines Arztes in einem Netzwerk für ambulante Palliativversorgung

Kategorie: Recht | 6. Juni 2019

Ob es sich bei der Zusammenarbeit eines Arztes in einem Versorgungsnetz für Palliativpatienten um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit dieser Ärzte handelt, hängt vom Einzelfall ab. Maßgebend für die Beurteilung sei lt. LSG Bayern die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit, insbesondere die vertraglichen Grundlagen und die tatsächliche Erbringung der Leistungen (Az. L 7 R 5050/17).

Weitere Informationen: Selbständige Tätigkeit eines Arztes in einem Netzwerk für ambulante Palliativversorgung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Cyber Resilience Act stärkt europäische Cybersicherheit-Architektur ... In den Trilog-Verhandlungen über den Cyber Resilience Act haben EU-Kommission, Europaparlament … [weiterlesen]

DStV-Präsident fordert mehr Zeit für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 ... Die Folgewirkungen der Corona-Maßnahmen sorgen nach wie vor für extreme Arbeitsbelastungen … [weiterlesen]