Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Selbständige Tätigkeit eines Arztes in einem Netzwerk für ambulante Palliativversorgung

Kategorie: Recht | 6. Juni 2019

Ob es sich bei der Zusammenarbeit eines Arztes in einem Versorgungsnetz für Palliativpatienten um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit dieser Ärzte handelt, hängt vom Einzelfall ab. Maßgebend für die Beurteilung sei lt. LSG Bayern die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit, insbesondere die vertraglichen Grundlagen und die tatsächliche Erbringung der Leistungen (Az. L 7 R 5050/17).

Weitere Informationen: Selbständige Tätigkeit eines Arztes in einem Netzwerk für ambulante Palliativversorgung

Quelle: www.datev.de

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