Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Schulzeugnisse dürfen Kopfnoten enthalten

Kategorie: Recht | 7. Mai 2019

Das OVG Sachsen entschied, dass Jahreszeugnisse der Klasse 9 der Oberschule Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung, sog. Kopfnoten, enthalten dürfen. Damit wurde der anderslautende Beschluss des VG Dresden geändert, mit dem das Landesamt für Schule und Bildung verpflichtet worden war, dem Antragsteller, der im Schuljahr 2017/2018 die Klasse 9 einer Oberschule besucht hat, vorläufig ein Jahreszeugnis ohne Kopfnoten auszustellen (Az. 2 B 442/18).

Weitere Informationen: Schulzeugnisse dürfen Kopfnoten enthalten

Quelle: www.datev.de

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