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Recht

Schmerzensgeldansprüche gegen einen Textildiscounter aus Bönen sind verjährt

Kategorie: Recht | 22. Mai 2019

Das OLG Hamm hält etwaige Schmerzensgeldansprüche von vier pakistanischen Klägern gegen einen Textildiscounter für verjährt und hat deshalb ihre Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren zurückgewiesen (Az. 9 U 44/19).

Weitere Informationen: Schmerzensgeldansprüche gegen einen Textildiscounter aus Bönen sind verjährt

Quelle: www.datev.de

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