Recht
Schmerzensgeldansprüche gegen einen Textildiscounter aus Bönen sind verjährt
Kategorie: Recht | 22. Mai 2019
Das OLG Hamm hält etwaige Schmerzensgeldansprüche von vier pakistanischen Klägern gegen einen Textildiscounter für verjährt und hat deshalb ihre Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren zurückgewiesen (Az. 9 U 44/19).
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Quelle: www.datev.de