Recht
Schmerzensgeld wegen Tinnitus ausgelöst durch Schrillalarm?
Kategorie: Recht | 7. Dezember 2018
Das AG Augsburg wies die Klage eines Hundehalters ab, der Schmerzensgeld begehrt hatte. Er habe nicht nachgewiesen, dass ein Jogger, der sich von dem Hund bedroht fühlte und einen Schrillalarm einsetzte, fahrlässig ein Lärmtrauma und in der Folge einen Tinnitus beim Kläger ausgelöst habe (Az. 18 C 920/18).
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Quelle: www.datev.de