Steuern und Recht
Schlichtungsstelle ab 01.01.2025 für Mandatsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert zuständig
Kategorie: Steuern und Recht | 20. Dezember 2024
Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen über Honorar und Schadensersatz. Bislang war sie nur für Streitwerte bis 50.000 Euro zuständig. Ab dem 01.01.2025 gilt diese Wertgrenze nicht mehr. Hierüber informiert die BRAK.
Quelle: www.datev.de