Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Schadensersatz eines schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer stufenweisen Wiedereingliederung?

Kategorie: Recht | 17. Mai 2019

Zwar kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung derart mitzuwirken, dass er den Beschäftigten entsprechend den Vorgaben des Wiedereingliederungsplans beschäftigt. Im vorliegenden Fall lagen allerdings besondere Umstände vor, aufgrund derer die beklagte Stadt ihre Zustimmung zum Wiedereingliederungsplan lt. BAG verweigern durfte (Az. 8 AZR 530/17).

Weitere Informationen: Schadensersatz eines schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer stufenweisen Wiedereingliederung?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Email

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion ... Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. … [weiterlesen]

Rücktritt von Kreuzfahrt wegen Corona-Pandemie ... Kann ein Reisender von einer während der Corona-Pandemie gebuchten Kreuzfahrt kostenfrei … [weiterlesen]

Grundbesitzbewertung: Anwendung der Vorschriften für die Bewertung des Grundvermögens im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes i. d. F. des JStG 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) ... Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Vorschriften des Bewertungsgesetzes angepasst. Infolge der … [weiterlesen]