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Steuern und Recht

Rufbereitschaft – kein Unfallversicherungsschutz bei Treppensturz im eigenen Heim

Kategorie: Steuern und Recht | 19. November 2025

Wer sich in seiner eigenen Wohnung in Rufbereitschaft befindet, dann zu einem Noteinsatz gerufen wird und auf dem Weg zur Haustür stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das LSG Berlin-Brandenburg (Az. L 3 U 42/24).

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Quelle: www.datev.de

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