Recht
Rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht für Unternehmensjuristin
Kategorie: Recht | 25. Juni 2019
Eine Syndikusanwältin ist für ihre durchgängig seit 01.11.2014 bestehende Tätigkeit nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die zuvor an die gesetzliche Rentenversicherung geleisteten Beiträge sind zu erstatten. Das hat das SG Osnabrück entschieden (Az. S 10 R 347/17).
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Quelle: www.datev.de