Steuern und Recht
Rückforderung überzahlter Miete, wenn der Mieter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht – Anspruchsübergang auf den Sozialleistungsträger
Kategorie: Steuern und Recht | 6. Juni 2024
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Anspruch des Wohnraummieters, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – hier Arbeitslosengeld II (nunmehr: Bürgergeld) – als Bedarf für seine Unterkunft bezieht, auf den Sozialleistungsträger übergeht (Az. VIII ZR 150/23).
Quelle: www.datev.de