Steuern und Recht
Rechtsanwalt darf bei einer Vermögensauskunft Angaben zu Mandantenforderungen nicht verweigern
Kategorie: Steuern und Recht | 15. April 2026
Im Rahmen einer Vermögensauskunft muss ein Rechtsanwalt auch die Namen und Anschriften seiner Mandanten angeben, gegen die er Honorarforderungen hat. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 14 V 232/26 AO).
Quelle: www.datev.de
