Steuern und Recht
Positiver HIV-Status steht einer Einstellung bei der Feuerwehr nicht zwingend entgegen
Kategorie: Steuern und Recht | 19. Oktober 2022
Das VG Berlin hat einem Kläger, dessen Bewerbung von der Berliner Feuerwehr nach einem positiven HIV-Test abgelehnt wurde, einen Entschädigungsanspruch wegen einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung zugesprochen (Az. 5 K 322.18).
Quelle: www.datev.de