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Recht

Plangenehmigung für das Vorhaben „Bahnhof Lüneburg: Änderung der Verkehrsstation Lüneburg-Westseite“ ist rechtmäßig

Kategorie: Recht | 29. August 2018

Das OVG Niedersachsen hat die Klage der Hansestadt Lüneburg gegen die der DB Station & Service AG erteilte Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamts vom 24. August 2016 für das Vorhaben „Bahnhof Lüneburg: Änderung der Verkehrsstation Lüneburg-Westseite“ abgewiesen (Az. 7 KS 108/16).

Weitere Informationen: Plangenehmigung für das Vorhaben „Bahnhof Lüneburg: Änderung der Verkehrsstation Lüneburg-Westseite“ ist rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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