Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Plangenehmigung für das Vorhaben „Bahnhof Lüneburg: Änderung der Verkehrsstation Lüneburg-Westseite“ ist rechtmäßig

Kategorie: Recht | 29. August 2018

Das OVG Niedersachsen hat die Klage der Hansestadt Lüneburg gegen die der DB Station & Service AG erteilte Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamts vom 24. August 2016 für das Vorhaben „Bahnhof Lüneburg: Änderung der Verkehrsstation Lüneburg-Westseite“ abgewiesen (Az. 7 KS 108/16).

Weitere Informationen: Plangenehmigung für das Vorhaben „Bahnhof Lüneburg: Änderung der Verkehrsstation Lüneburg-Westseite“ ist rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Parlament nimmt Richtlinie über Plattformarbeit an ... Am 24.04.2024 haben die Abgeordneten lt. EU-Parlament neue Regeln zur Verbesserung … [weiterlesen]

Pro und Contra zu Gesetzentwurf zu Anwalts- und Notarkammern ... Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen der … [weiterlesen]