Recht
Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Kategorie: Recht | 7. Juni 2019
Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 12 R 6/18 R).
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Quelle: www.datev.de