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Steuern und Recht

Patient haftet nicht für eine Beschädigung des Zahnarztstuhls

Kategorie: Steuern und Recht | 17. November 2025

Ein Patient haftet lt. AG München nicht für die Beschädigung des Zahnarztstuhls, wenn er sich lediglich wie üblich auf dem Behandlungsstuhl bewegt hatte. Ein fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten lag nicht vor (Az. 283 C 4126/25).

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Quelle: www.datev.de

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