Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

OVG Bremen hat über die Beschwerde der ehemaligen Leiterin der Außenstelle Bremen des BAMF entschieden

Kategorie: Recht | 11. September 2018

Das OVG Bremen entschied, dass die in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern enthaltene Äußerung, der Bericht der Internen Revision des BAMF vom 11. Mai 2018 zeige deutlich, dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden, zu unterlassen ist (Az. 2 B 213/18).

Weitere Informationen: OVG Bremen hat über die Beschwerde der ehemaligen Leiterin der Außenstelle Bremen des BAMF entschieden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

BFH zum Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren ... Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es sich bei … [weiterlesen]

BFH: Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen ... Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Formwechsel einer Kapitalgesellschaft, die … [weiterlesen]