Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

OVG bestätigt Verpflichtung von Polizisten zum Tragen von Namensschildern

Kategorie: Recht | 6. September 2018

Seit dem 1. Januar 2013 sind die Polizeivollzugsbediensteten im Land Brandenburg verpflichtet, Namensschilder auf ihrer Dienstuniform zu tragen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat dies nun bestätigt und die Klagen zweier Polizeibeamter abgewiesen (Az. OVG 4 B 3.17, OVG 4 B 4.17).

Weitere Informationen: OVG bestätigt Verpflichtung von Polizisten zum Tragen von Namensschildern

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2025 ... Die zum 1. Januar 2025 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort … [weiterlesen]

Keine Baugenehmigung für Errichtung eines „Portalrahmens“ im Außenbereich ... Das VG Koblenz hat die Klage eines im Nebenerwerb tätigen Landwirts … [weiterlesen]