Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Offene Videoüberwachung – Verwertungsverbot

Kategorie: Recht | 23. August 2018

Das BAG hat entschieden, dass die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig wird, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist (Az. 2 AZR 133/18).

Weitere Informationen: Offene Videoüberwachung – Verwertungsverbot

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Email

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion ... Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. … [weiterlesen]

Meilenstein in der gemeinsamen europäischen Gerichtsbarkeit: Das Einheitliche Patentgericht nimmt seine Arbeit auf ... Zum 1. Juni 2023 wird das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit … [weiterlesen]

Welthandel: Seitwärtsbewegung im Mai ... Nach recht kräftigen Zuwächsen im April zeichnet sich für den Welthandel … [weiterlesen]