Steuern und Recht
Nicht jede Nahrungsmittelunverträglichkeit steht der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst entgegen
Kategorie: Steuern und Recht | 5. Juli 2022
Ein Bewerber für den polizeilichen Vollzugsdienst darf nicht grundsätzlich wegen einer Laktose- und Fruktoseunverträglichkeit bzw. -malabsorption aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden. So das VG Koblenz (Az. 2 K 1313/19).
Quelle: www.datev.de