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Steuern und Recht

Neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023

Kategorie: Steuern und Recht | 14. November 2022

Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, die von Arbeitgebern ausgestellt werden, dürfen für die Jahre ab 2023 nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmer an das Finanzamt übermitteln werden. Hierüber informiert das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.

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Quelle: www.datev.de

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