Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2019

Kategorie: Recht | 9. Mai 2019

Die BRAK teilt mit, dass am 11.04.2019 die Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen nach §§ 850c und 850f ZPO vom 04.04.2019 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht worden ist. Die Freibeträge wurden insgesamt etwas erhöht.

Weitere Informationen: Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2019

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer ... In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der … [weiterlesen]

Die Tätigkeit eines Tätowierers kann künstlerisch sein, sodass die durch sie erzielten Einkünfte solche aus selbstständiger Arbeit sind ... Das FG Düsseldorf hatte über die Frage der Gewerbesteuerpflicht eines Tätowierers … [weiterlesen]