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Steuern

Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen – Unternehmen muss der Zollverwaltung personenbezogene Daten der Leiter seiner Zollabteilungen mitteilen

Kategorie: Steuern | 10. Mai 2019

Das FG Düsseldorf hat zur Abfrage personenbezogener Daten für die Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen Stellung genommen. Das Gericht entschied, dass die Zollverwaltung die persönliche Steueridentifikationsnummer sowie das für die persönliche Besteuerung zuständige Finanzamt der Leiterin bzw. des Leiters der Zollabteilung bei dem betroffenen Unternehmen abfragen darf (Az. 4 K 1404/17 Z).

Weitere Informationen: Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen – Unternehmen muss der Zollverwaltung personenbezogene Daten der Leiter seiner Zollabteilungen mitteilen

Quelle: www.datev.de

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