Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen – Unternehmen muss der Zollverwaltung personenbezogene Daten der Leiter seiner Zollabteilungen mitteilen

Kategorie: Steuern | 10. Mai 2019

Das FG Düsseldorf hat zur Abfrage personenbezogener Daten für die Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen Stellung genommen. Das Gericht entschied, dass die Zollverwaltung die persönliche Steueridentifikationsnummer sowie das für die persönliche Besteuerung zuständige Finanzamt der Leiterin bzw. des Leiters der Zollabteilung bei dem betroffenen Unternehmen abfragen darf (Az. 4 K 1404/17 Z).

Weitere Informationen: Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen – Unternehmen muss der Zollverwaltung personenbezogene Daten der Leiter seiner Zollabteilungen mitteilen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in Kraft ... Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ... Das BMF hat am 05.09.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung … [weiterlesen]

Das Pfälzische Oberlandesgericht stärkt die Rechte der Kunden beim Einbauküchenkauf ... Das OLG Zweibrücken hat eine Klausel für unzulässig erachtet, nach der … [weiterlesen]