´PS&K
Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand
Kategorie: ´PS&K, Allgemein | 31. Januar 2025

Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen verpflichtend. Diese neue gesetzliche Regelung betrifft insbesondere den B2B-Bereich sowie den Handel mit öffentlichen Auftraggebern und dient der Optimierung von Verwaltungsprozessen und der Reduktion von Papierverbrauch.
Was ändert sich für Sie bei der Poppinga, Stomberg & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH?
Ab dem 01.01.2025 erhalten Sie Ihre Rechnungen – sofern Sie Unternehmer sind – ausschließlich in digitaler Form per E-Mail an die uns bekannte E-Mail-Adresse. Sollten Sie eine abweichende E-Mail-Adresse wünschen, teilen Sie diese bitte schriftlich an faktura@poppinga-stomberg.de mit.
Die E-Rechnungen entsprechen dem vorgeschriebenen rechtlichen Standard und erleichtern die digitale Weiterverarbeitung.
Für Sie bedeutet dies eine schnellere Abwicklung, mehr Übersichtlichkeit und einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
✔️Zeitersparnis bei der Rechnungsverarbeitung
✔️reduzierter Papierverbrauch – ein nachhaltiger Beitrag
✔️effizientere und transparente Prozesse
Sollten Sie Fragen zur Umstellung haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich per Mail oder telefonisch zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Zusammenarbeit.