Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Nach der Entfernung asbesthaltiger Bodenbeläge dürfen asbesthaltige Klebstoffreste nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden

Kategorie: Recht | 30. November 2018

Das VG Arnsberg entschied, dass im Rahmen der Sanierung asbesthaltiger Fußbodenbeläge der ebenfalls asbesthaltige Klebstoff, mit dem die Beläge auf dem Untergrund befestigt waren, nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden darf (Az. 6 K 7190/17).

Weitere Informationen: Nach der Entfernung asbesthaltiger Bodenbeläge dürfen asbesthaltige Klebstoffreste nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Cyber Resilience Act stärkt europäische Cybersicherheit-Architektur ... In den Trilog-Verhandlungen über den Cyber Resilience Act haben EU-Kommission, Europaparlament … [weiterlesen]

DStV-Präsident fordert mehr Zeit für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 ... Die Folgewirkungen der Corona-Maßnahmen sorgen nach wie vor für extreme Arbeitsbelastungen … [weiterlesen]