Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Mit Kurzarbeit Arbeitsplätze sichern – auch bei Störungen der Lieferketten

Kategorie: Steuern und Recht | 22. Juni 2022

Das Bundeskabinett hat am 22.06.2022 die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen. Mit der Verordnung werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30. September 2022 verlängert. Dadurch ist weiterhin ein niedrigschwelliger Zugang zum Kurzarbeitergeld gewährleistet.

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Quelle: www.datev.de

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