Poppinga, Stomberg & Kollegen

´PS&K

Mindestlohn – stetige Erhöhung

Kategorie: ´PS&K | 19. Oktober 2021

Der Mindestlohn beträgt ab 01. Januar 2021 9,50 Euro/ab 01. Juli.2021 9,60 Euro je Zeitstunde.

Zum 1. Januar 2022 ist eine Erhöhung auf 9,82 Euro und zum 01. Juli 2022 auf 10,45 Euro beschlossen.

Ausnahmen gelten für Unternehmen, die bereits einen allgemein verbindlichen Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder dem Tarifvertragsgesetz zahlen – dies sollte unbedingt geprüft werden.

Bitte achten Sie darauf, die Löhne an den neuen Mindestlohn anzupassen.

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