Recht
Mietvertragserbe: Kündigung trotz Zitierens eines falschen Paragrafen wirksam
Kategorie: Recht | 24. August 2018
Das AG München entschied, dass das versehentliche Zitieren eines falschen Paragrafen als Rechtsgrundlage für eine Kündigung aufgrund Tod des Mieters nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (Az. 423 C 14088/17).
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Quelle: www.datev.de