Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Mieter zur Duldung des Einbaus eines Funkrauchwarnmelders durch die Vermieterin verpflichtet

Kategorie: Recht | 27. November 2018

Das LG Heidelberg hat die beiden Mieter (Beklagte) einer 3-Zimmer Wohnung in Heidelberg dazu verpflichtet, den Einbau von Funkrauchwarnmeldern durch ihre Vermieterin (Klägerin) zu dulden (Az. 5 S 40/17).

Weitere Informationen: Mieter zur Duldung des Einbaus eines Funkrauchwarnmelders durch die Vermieterin verpflichtet

Quelle: www.datev.de

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