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Steuern und Recht

Meta-Konzern zu Schadensersatz und Unterlassung verurteilt

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Februar 2026

Das OLG Dresden hat in den ersten vier Parallelverfahren zu den sog. Business-Tools den Meta-Konzern zur Zahlung von immateriellem Schadensersatz in Höhe von jeweils 1.500 Euro sowie zur Unterlassung der Weiterverarbeitung hiermit gewonnener personenbezogener Daten an Nutzer des sozialen Netzwerks „Instagram“ verurteilt (Az. 4 U 196/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25, 4 U 296/25).

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Quelle: www.datev.de

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