Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Mehr Schutz vor UV-Strahlung

Kategorie: Recht | 21. Mai 2019

Das Bundeskabinett hat die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beschlossen. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen durch natürliche UV-Strahlung zu vermeiden oder zu minimieren und die hohe Zahl an Berufskrankheiten mit Hilfe von präventiven Maßnahmen zu reduzieren. Das teilt das BMAS mit.

Weitere Informationen: Mehr Schutz vor UV-Strahlung

Quelle: www.datev.de

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