Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Mehr Schutz vor UV-Strahlung

Kategorie: Recht | 21. Mai 2019

Das Bundeskabinett hat die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beschlossen. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen durch natürliche UV-Strahlung zu vermeiden oder zu minimieren und die hohe Zahl an Berufskrankheiten mit Hilfe von präventiven Maßnahmen zu reduzieren. Das teilt das BMAS mit.

Weitere Informationen: Mehr Schutz vor UV-Strahlung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert ... Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und … [weiterlesen]

Kryptowährungen: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten ... Das BMF hat seinen 2022er-Entwurf zu den Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten … [weiterlesen]