Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Markenverletzung durch Angebot von „The-Dog-Face“-Tierkleidung

Kategorie: Steuern und Recht | 5. Juli 2022

Zwischen den Zeichen „The North Face“ und „The Dog Face“ besteht zwar keine Verwechslungsgefahr, da die Marke „The North Face“ jedoch in erheblichem Maß bekannt ist, wird der (potenzielle) Kunde trotz der erkennbar unterschiedlichen Bedeutung von „Dog“ und „North“ die Zeichen gedanklich miteinander verknüpfen. Das OLG Frankfurt untersagte daher die Verwendung des Zeichens „The Dog Face“ (Az. 6 W 32/22).

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Quelle: www.datev.de

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