Poppinga, Stomberg & Kollegen

´PS&K

Mandanteninfo – Landwirtschaft Juli 2020

Kategorie: ´PS&K, Landwirtschaft | 8. Juli 2020

Tarifglättung nach § 32c EStG

Entwicklung der Umsatzsteuerpauschalierung § 24 UStG

Corona-Soforthilfe; steuerfreie Entlohnung der Mitarbeiter

nlb-Info-Veranstaltung

 

Das Wirtschaftsjahr Jahr 2019/2020 ist bereits zu Ende gegangen. Wir bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.

Im Folgenden möchten wir Sie auf aktuelle Informationen und Entwicklungen im Steuerrecht hinweisen:

Tarifglättung nach § 32c EStG

Im Jahr 2016 wurde die Gewinnglättung beschlossen – nach langen Verhandlungen wurde diese von der EU-Kommission im November 2019 auch genehmigt. Die Antragstellung ist jetzt beim Finanzamt rückwirkend für 2016 möglich.

Auf Antrag wird der Einkommensteuer ein dreijähriger Durchschnittsgewinn als Bemessungsgrundlage zugrundgelegt. Sollte die fiktiv errechnete Einkommensteuer niedriger als die tatsächlich errechnete Einkommensteuer sein, kann die Tarifglättung beantragt werden.

Die Tarifglättung ist befristet bis 2022 und ausschließlich auf landwirtschaftliche Einkünfte anwendbar.

Bitte sprechen Sie uns an!

Entwicklung der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG

Am 04.02.2020 hat die EU-Kommission vor dem EUGH im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Es wird die Rechtmäßigkeit der umsatzsteuerlichen Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen auf EU-Rechtskonformität geprüft. Welche Auswirkungen der Ausgang dieses Verfahrens auf die deutsche Pauschalierung nach § 24 UStG hat, lässt sich nur erahnen. Ein Wegfall der Pauschalierung ist nicht auszuschließen.

Das Verfahren wird uns in den nächsten Jahren noch begleiten, der Ausgang bleibt abzuwarten.

Corona-Soforthilfe; steuerfreie Entlohnung der Mitarbeiter

Die Covid-19 Pandemie hat auch vor der Landwirtschaft nicht Halt gemacht. Insbesondere in Betrieben mit Saisonarbeitskräften hat es große Probleme gegeben. Auch der Absatz der landwirtschaftlichen Erzeugnisse ist u.a. aufgrund der Exporteinschränkungen zurückgegangen. Einige Landwirte haben die Corona-Soforthilfe beantragt. Bitte achten Sie darauf, dass zu viel erhaltene Hilfen zurückzuzahlen sind und haben Sie dafür Ihre Zahlen im Blick!

Weiter ist es im Rahmen der Corona-Hilfspakete möglich, seinen Mitarbeitern in der Zeit vom 01.03. bis 31.12.2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zu 1.500,00 € steuer- und sozialabgabenfrei zu zahlen. Bei Fragen wende Sie sich gerne an unsere Fachkräfte aus der Lohnabteilung.

nlb-Info-Veranstaltung

Leider musste unsere nlb-Info-Veranstaltung zum Thema „Digitalisierung“ im Frühjahr aufgrund der Covid-19-Pandemie ausfallen. Bisher ist es mir noch nicht gelungen, einen neuen Termin mit der nlb zu vereinbaren. Wir werden Sie zeitnah informieren!

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