Recht
Luftreinhalteplan – keine Zwangsgeldandrohung gegen Stadt Mainz
Kategorie: Recht | 9. Mai 2019
Der Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Vollstreckung des Urteils zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Mainz ist nicht begründet. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 N 338/19).
Weitere Informationen: Luftreinhalteplan – keine Zwangsgeldandrohung gegen Stadt Mainz
Quelle: www.datev.de