Poppinga, Stomberg & Kollegen

´PS&K

LStN: Bargeldbranche mit Kassensystemen

Kategorie: ´PS&K | 7. April 2021

Spätestens mit Ablauf des 31.03. 2021 muss jedes Kassensystem entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des § 146a AO mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichung (TSE) verbunden sein.

Nur bei nicht mit einer TSE aufrüstbaren elektronischen Kasse, die zwischen dem 26.11.2010 und dem 31.12.2019 angeschafft wurde, gelten diese Bestimmungen noch nicht.

Weitere Einzelheiten entnehmt bitte den angefügten Merkblättern:

Merkblatt Kassenführung

Information zur Belegausgabepflicht

Informationsblatt zur fristgerechten TSE-Implementierung bei Kassensystemen

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