´PS&K
LStN: Bargeldbranche mit Kassensystemen
Kategorie: ´PS&K | 7. April 2021
Spätestens mit Ablauf des 31.03. 2021 muss jedes Kassensystem entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des § 146a AO mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichung (TSE) verbunden sein.
Nur bei nicht mit einer TSE aufrüstbaren elektronischen Kasse, die zwischen dem 26.11.2010 und dem 31.12.2019 angeschafft wurde, gelten diese Bestimmungen noch nicht.
Weitere Einzelheiten entnehmt bitte den angefügten Merkblättern:
Information zur Belegausgabepflicht
Informationsblatt zur fristgerechten TSE-Implementierung bei Kassensystemen