Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Lehrer müssen nicht auf drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hingewiesen werden

Kategorie: Steuern und Recht | 15. Juni 2022

Ansprüche auf Erholungsurlaub von verbeamteten Lehrkräften verfallen in Nordrhein-Westfalen nach 15 Monaten auch dann, wenn der Dienstherr nicht vorher auf den Verfall hingewiesen hat. So entschied das VG Gelsenkirchen (Az. 1 K 4290/20).

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Quelle: www.datev.de

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