Steuern und Recht
Länder sind für die Digitalisierung des BAföG zuständig
Kategorie: Steuern und Recht | 27. Mai 2024
Die Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens liegt lt. Bundesregierung in „ausschließlicher Zuständigkeit der Länder“. Seit der 27. BAföG-Novelle seien elektronische und schriftliche Anträge gleichwertig.
Quelle: www.datev.de