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Recht

Künstlersozialabgabe bleibt 2019 bei 4,2 Prozent

Kategorie: Recht | 30. August 2018

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des BMAS ist am 30.08.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Weitere Informationen: Künstlersozialabgabe bleibt 2019 bei 4,2 Prozent

Quelle: www.datev.de

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