Recht
Künstlersozialabgabe bleibt 2019 bei 4,2 Prozent
Kategorie: Recht | 30. August 2018
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des BMAS ist am 30.08.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
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Quelle: www.datev.de