Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Kündigung eines katholischen Chefarztes durch katholisches Krankenhaus wegen Wiederheirat kann Diskriminierung sein

Kategorie: Recht | 11. September 2018

Die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung kann eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen. Dies entschied der EuGH in einem Grundsatzurteil (Rs. C-68/17).

Weitere Informationen: Kündigung eines katholischen Chefarztes durch katholisches Krankenhaus wegen Wiederheirat kann Diskriminierung sein

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Email

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion ... Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. … [weiterlesen]

Meilenstein in der gemeinsamen europäischen Gerichtsbarkeit: Das Einheitliche Patentgericht nimmt seine Arbeit auf ... Zum 1. Juni 2023 wird das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit … [weiterlesen]

Welthandel: Seitwärtsbewegung im Mai ... Nach recht kräftigen Zuwächsen im April zeichnet sich für den Welthandel … [weiterlesen]