Recht
Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen
Kategorie: Recht | 23. August 2018
Das LAG Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Busfahrers für wirksam gehalten, der auf einer für Touristen wichtigen Buslinie eingesetzt war und von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegengenommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt hatte (Az. 10 Sa 469/18).
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Quelle: www.datev.de