Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen

Kategorie: Recht | 23. August 2018

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Busfahrers für wirksam gehalten, der auf einer für Touristen wichtigen Buslinie eingesetzt war und von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegengenommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt hatte (Az. 10 Sa 469/18).

Weitere Informationen: Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ ... Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Globale Mindeststeuer: ZEW zu Trumps Absage an Steuerabkommen ... Donald Trump hat eine Mitwirkung der USA an der globalen Mindeststeuer … [weiterlesen]

Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge – Stand: 1. Januar 2025 ... Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. … [weiterlesen]