Steuern und Recht
Kryokonservierung erst ab neuer Rechtslage
Kategorie: Steuern und Recht | 7. November 2022
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung erst ab Erlass der Kryo-Richtlinie im Jahre 2021 die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen übernehmen muss (Az. L 16 KR 256/21).
Quelle: www.datev.de