Recht
Kostenbeteiligung an Pflegeaufwendungen
Kategorie: Recht | 16. Mai 2019
Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen wird.
Weitere Informationen: Kostenbeteiligung an Pflegeaufwendungen
Quelle: www.datev.de