Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Kostenbeteiligung an Pflegeaufwendungen

Kategorie: Recht | 16. Mai 2019

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen wird.

Weitere Informationen: Kostenbeteiligung an Pflegeaufwendungen

Quelle: www.datev.de

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