Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die frühere Rücksicht nehmen

Kategorie: Recht | 19. September 2018

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat über eine Konkurrenzsituation zwischen Betreibern von zwei Windenergieanlagen in Bad Wünnenberg entschieden und demjenigen Betreiber Recht gegeben, der zuerst seine Unterlagen in einem prüfungsfähigen Zustand vorgelegt hatte (Az. 8 A 1884/16, 8 A 1886/16).

Weitere Informationen: Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die frühere Rücksicht nehmen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Cyber Resilience Act stärkt europäische Cybersicherheit-Architektur ... In den Trilog-Verhandlungen über den Cyber Resilience Act haben EU-Kommission, Europaparlament … [weiterlesen]

DStV-Präsident fordert mehr Zeit für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 ... Die Folgewirkungen der Corona-Maßnahmen sorgen nach wie vor für extreme Arbeitsbelastungen … [weiterlesen]