Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Körperschaftsteuererklärung 2017 – Fristverlängerung

Kategorie: Steuern | 6. August 2018

Die OFD Karlsruhe weist darauf hin, dass das elektronische Formular für die Körperschaftsteuererklärung 2017 seit dem 24. Juli 2018 über das Online-Portal „Mein ELSTER“ verfügbar ist und damit nach dem allgemeinen Abgabetermin. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit kann die Körperschaftsteuererklärung 2017 in diesem Jahr bis zum 31. August 2018 elektronisch abgeben werden.

Weitere Informationen: Körperschaftsteuererklärung 2017 – Fristverlängerung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Jahresbericht 2024 – Kommission für Qualitätskontrolle bereit für CSRD-Umsetzung ... Ende 2024 waren 2.623 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt … [weiterlesen]

DStV zum Koalitionsvertrag: Reform des Statusfeststellungsverfahrens ... Das Statusfeststellungsverfahren bei der Dt. Rentenversicherung soll Klarheit schaffen, ob im … [weiterlesen]