Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Klage eines Immobilienfonds wegen nachgeholtem Gesellschafterbeschluss zulässig

Kategorie: Recht | 20. November 2018

Das OLG Hamm entschied, dass die Klage eines Immobilienfonds zulässig ist, nachdem ein als fehlend gerügter Gesellschafterbeschluss nachgeholt wurde (Az. 8 U 41/18).

Weitere Informationen: Klage eines Immobilienfonds wegen nachgeholtem Gesellschafterbeschluss zulässig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

BMAS veröffentlicht Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung ... Das BMAS veröffentlichte am 22. April 2024 die Digitalisierungsstrategie der Arbeits- … [weiterlesen]

Mehr Prozess- und Produktinnovationen in Deutschland als im EU-Durchschnitt ... Mehr als jedes 3. Unternehmen in Deutschland hat zwischen 2018 und … [weiterlesen]