Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Klage eines Betriebsratsmitglieds gegen Abmahnungen wegen des Verteilens von Flyern in einem großen Stahlunternehmen

Kategorie: Recht | 10. Dezember 2018

Das ArbG Krefeld hat über die Klage eines Betriebsratsmitglieds bei einem Stahlunternehmen gegen zwei Abmahnungen entschieden, dass die Abmahnungen aus der Personalakte entfernt werden müssen. Eine allgemeine Regelung, nach der auch außerhalb des Betriebsgeländes nur vom gesamten Betriebsrat autorisierte Flyer verteilt werden dürften, sei nicht zulässig (Az. 2 Ca 1313/18).

Weitere Informationen: Klage eines Betriebsratsmitglieds gegen Abmahnungen wegen des Verteilens von Flyern in einem großen Stahlunternehmen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

BMAS veröffentlicht Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung ... Das BMAS veröffentlichte am 22. April 2024 die Digitalisierungsstrategie der Arbeits- … [weiterlesen]

Mehr Prozess- und Produktinnovationen in Deutschland als im EU-Durchschnitt ... Mehr als jedes 3. Unternehmen in Deutschland hat zwischen 2018 und … [weiterlesen]