Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Kfz-Haftpflicht auch für nicht offiziell stillgelegtes Fahrzeug nötig

Kategorie: Recht | 5. September 2018

Für ein nicht offiziell stillgelegtes Fahrzeug, das fahrbereit ist, muss lt. EuGH auch dann eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bestehen, wenn sein Eigentümer, der nicht mehr damit fahren will, es auf einem Privatgrundstück abgestellt hat (Rs. C-80/17).

Weitere Informationen: Kfz-Haftpflicht auch für nicht offiziell stillgelegtes Fahrzeug nötig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ ... Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz ... Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz wurde … [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von Unternehmen voran ... Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen ZEW-Studie … [weiterlesen]