Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Keine zwei Sozialwohnungen in München für in Berlin gemeldeten Mieter

Kategorie: Recht | 31. Mai 2019

Ein Berliner Mieter von zwei Sozialwohnungen in München, die er an sog. Medizintouristen untervermietet hatte, muss lt. AG München eine Sozialwohnung räumen (Az. 473 C 17391/18).

Weitere Informationen: Keine zwei Sozialwohnungen in München für in Berlin gemeldeten Mieter

Quelle: www.datev.de

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