Recht
Keine Versicherungsleistung für vom Transportfahrzeug überfahrenes Reisegepäck
Kategorie: Recht | 14. Juni 2019
Das AG München wies die Klage gegen die Reisegepäckversicherung auf Erstattung eines Gepäckschadens in Höhe von 2.000 Euro ab. Die Klägerin erhält keine Versicherungsleistung für das vom Transportfahrzeug überfahrene Reisegepäck (Az. 111 C 12296/18).
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Quelle: www.datev.de